FAQs

Häufig gestellte Fragen:

Wir von der KOS GmbH haben unser Bestes getan, um eine Website zu erstellen, die den Ansprüchen unserer Kunden gerecht wird. Aus diesem Grund haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns unter 04182 404503.

Muß der Schornsteinfeger informiert werden?
Unbedingt! Den zuständigen Schornsteinfegermeister sollten Sie, bevor Sie einen Ofen bestellen bzw. kaufen, informieren. Nur der Schornsteinfeger kann den Schornstein freigeben und jede Feuerstätte muß vom Schornsteinfeger abgenommen werden.

Beton- Stahlbetonwände ?
Beton kann nur naß gebohrt werden,  unsere Monteure bohren mit Trockenkernbohrgeräten.
Schauen Sie in die Gelben Seiten unter der Rubrik „Kernbohrungen Beton“.?

Kann man bei KOS Kaminöfen kaufen?
Nein! – Wir haben uns auf das Anschließen spezialisiert. Wir verstehen das als Loyalität unseren Partnerfirmen gegenüber – z.B. OTTO, BAUR, SCHWAB, HAGEBAU, TOOM, Feuer und Flamme, Ofenshop Hamburg, Minimum  u.v.m.

Fehlendes Anschlussmaterial ergänzen?
Unsere Monteure haben Ofenrohre zum Ergänzen dabei – Abrechnung nach Aufwand.

Kann man bei KOS einen erteilten Auftrag stornieren?
Selbstverständlich – jederzeit. Eine kurze Nachricht per Email - und der Auftrag wird kostenlos storniert. Wir registrieren und respektieren dies ohne Rückfragen.

Wie lange ist der Vorlauf bei KOS?
Sie erteilen bitte per Email den Auftrag, wenn Sie den festen Liefertermin Ihres Ofens von der Spedition erhalten haben. Geben Sie Ihre vollständige Adresse mit Telefon und Handy Nr. an. Per Email bekommen Sie Rückmeldung - wann sich der zuständige Monteur zwecks Montagetermin bei Ihnen meldet.

Gibt es viel Schmutz beim Anschließen?
Unsere Monteure sind mit Trockenkernbohrgeräten ausgestattet. Es fließt also kein Wasser und am Kernbohrgerät ist ein Staubsauger angeschlossen. Diese "Kernbohrung" ist nicht zu vergleichen mit der „Bohrung einer Schlagbohrmaschine“. Es kommt natürlich auch auf die Beschaffenheit der Wand, die eventuell vor dem Schornstein steht bzw. auf den Schornstein selbst an. Viele Kunden sind aber überrascht, wie wenig Staub es gibt.

Ofenanschluß an sanierte Schornsteine mit Metall- bzw.- Edelstahlinnenrohr?
Gemauerte Schornsteine, die mit einem Metall- bzw. Edelstahlinnenrohr saniert wurden, können wir nicht anbohren, den Ofen nicht anschliessen. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger - der kann bestimmt einen Tip geben - wer solche Arbeiten in Ihrer Nähe ausführen kann. Es muss ein Stutzen aufgelötet werden.

Schließt die KOS Öl-, Gas- oder wasserführende Öfen an?
Nein - da können wir leider nicht weiterhelfen. Fragen Sie einfach Ihren zuständigen Schornsteinfegermeister - der kann eventuell einen Tip geben.

Schließt die KOS Pelletöfen an?
Wir schließen Pelletöfen an, wie in der Anschlusspauschale beschrieben, aber ohne Inbetriebnahme. Viele Pelletöfen müssen eingestellt bzw. programmiert werden – diese Arbeit übernehmen wir nicht – dies muss bauseitig erfolgen.

Baut die KOS Kaminbausätze auf?
Nein – wir können eventuell den Heizeinsatz, wie in der Anschlusspauschale beschrieben, an den vorhandenen Schornstein anschließen – dies kommt aber immer auf das jeweilige Bausatzmodell an! Bausätze werden - in teilweise - schweren Einzelteilen angeliefert! Unsere Monteure sind immer alleine unterwegs - für Bausatzmontagen braucht man ein Zwei Mann Team.

Kann die KOS Kaminöfen transportieren?
Nein – unsere Monteure sind alleine unterwegs. Der Ofen muss auf der Etage stehen, auf der er angeschlossen werden soll. Wir können auch keine vorhandenen Öfen vom Schornstein abklemmen - aus dem Haus transportieren - mitnehmen und entsorgen.

Baut oder saniert die KOS Schornsteine?
Nein – wir montieren keine Edelstahlschornsteine. Wir sanieren keine Schornsteine.
Schauen Sie bitte in die Gelben Seiten unter Schornsteinbau – Schornsteinsanierungen - oder fragen Sie Ihren Schornsteinfegermeister - der kennt Firmen in Ihrer Nähe.

Wie lange besteht Gewährleistung?
Die Gewährleistungsfrist für unsere Arbeit - nach VOB (Verdingungsverordnung für Bauleistungen) beträgt 4 Jahre.